FÖRDERUNG NIEDERÖSTERREICH

Die Aktion „Sicheres Wohnen“ ist wieder gestartet startet: Das Land Niederösterreich fördert wieder Alarmanlagen und Sicherheitsmaßnahmen.
Start der Förderaktion: Rückwirkend bis 01.01.2022 – Letzte Möglichkeit der Antragstellung: 31. Dezember 2023.

Die Höhe der Unterstützung beträgt 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten, die Obergrenze liegt bei maximal 1.000 Euro. Beide Förderungen können geltend gemacht werden, insgesamt kann somit ein Maximalbetrag von 2.000 Euro ausbezahlt werden.

Bruno-Schuster-Geschaeftsfuehrer

Bruno Schuster

“Unsere Lösungen bieten das höchste Maß für Ihren Schutz”

Bruno Schuster ist Experte für bewährte Sicherheitssysteme. Mit seiner Erfahrung hat er sowohl Firmen mit der passenden Sicherheitstechnik ausgestattet als auch das Eigenheim vieler Familien lösungsorientiert beschützt. Der Geschäftsführer von BS Alarm vertraut auf seine Erfahrung und baut ein Sicherheitssystem auf, mit dem Sie sich wohlfühlen.

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Ihr Eigenheim ist Ihr besonderer Rückzugsort, daher ist Geborgenheit in den eigenen vier Wänden wichtig. Mit einfachen Maßnahmen können Sie Ihr Zuhause vor ungebetenen Gästen schützen. Das Land Niederösterreich unterstützt Sie dabei mit einer nicht rückzahlbaren Förderung. Voraussetzung dafür ist der fachgerechte Einbau der Alarmanlagen und Sicherheitstüren durch zertifizierte Sicherheitspartner. Die Förderung „Sicheres Wohnen“ ist mit 31. Dezember 2023 befristet.

– Hier geht es direkt zur Online-Einreichung!
– Bitte nicht vergessen, die Beilage „Sicheres Wohnen“ auszufüllen und anzuhängen.

Sicherheit durch Prävention


Das Maßnahmenpaket des Landes Niederösterreich zur Bekämpfung des Dämmerungseinbruchs führte dazu, dass die Anzahl der Wohnraumeinbrüche drastisch gesunken ist. Neben Analyse, Fahndungs- und Ermittlungsarbeit setzt die Exekutive verstärkt auf Präventionsmaßnahmen. Durch richtig gesetzte Präventionsmaßnahmen der Bevölkerung konnten im Jahr 2018 mehr als 43,7 Prozent aller Wohnraumeinbrüche in Österreich verhindert werden. So gab es in den Herbst- und Wintermonaten auf 2019 beispielsweise rund 300 Wohnraumeinbrüche weniger als noch im selben Zeitraum des Vorjahres. Darüber hinaus gab es einen signifikanten Anstieg der Aufklärungsquote, was als Beleg dafür angesehen werden kann, dass Alarmanlagen maßgeblich zum Einbruchsschutz beitragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung besteht aus einem einmaligen Direktzuschuss in der Höhe von 30 % der Investitionskosten und ist auf max. 1.000 € begrenzt. Die Förderung ist nicht mit dem niederösterreichischen Handwerkerbonus kombinierbar. Über Details der Alarmanlagenaktion in Eigenheimen sowie über Sicherheitstipps informieren wir Sie gerne.

Voraussetzung für die niederösterreichische Landesförderung

  • Die Alarmanlage muss den VSÖ- oder VDS-Richtlinien, der EN50130, der EN50131 oder der OVE-Richtlinie R2 entsprechen, damit Sie die Wohnbauförderung beantragen können.

  • Die Alarmanlage bzw. Sicherheitstür muss von einem befugten Unternehmen wie BS Alarm eingebaut werden.

  • Das ausführende Unternehmen bestätigt den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der entsprechenden Normen.

Hohe Aufklärungsrate in Niederösterreich


Die Kriminalitätsstatistik zeigt, dass im Jahr 2017 die Zahl der Anzeigen von Wohnraumeinbrüchen in Niederösterreich um 6,1 Prozent auf 71.452 gesunken ist. Die Aufklärungsquote hingegen stieg um 3,6 Prozentpunkte auf den Höchstwert von 50,8 Prozent. Mit der Wohnbauförderung „Sicheres Wohnen“, welche für den Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren gewährt wird, trägt das Land Niederösterreich wesentlich dazu bei, Eigenheime und Wohnungen einbruchssicherer zu machen.

Wie auch im Burgenland wird in Niederösterreich die Absicherung von Eigenheimen durch befugte Unternehmen gefördert. Wir von BS Alarm sind eines dieser Unternehmen und garantieren Ihnen den ordnungsgemäßen Einbau von Elektroinstallationen bei der Absicherung Ihres Zuhauses.

Förderung von Alarmanlagen und Einbruchsmeldeanlagen


Die Landesregierung in St. Pölten fördert den privaten Alarmanlagenkauf von natürlichen Personen (Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter) mit 30 % des Kaufpreises. Die Alarmanlagen werden direkt mit der Landessicherheitszentrale verbunden. Zusätzlich gibt es einen Notdienst. Wird die Notruftaste gedrückt, wird umgehend die Polizei alarmiert.

Die Wohnbauförderung „Sicheres Wohnen“ ist mit 31.12.2023 befristet. Bis zu diesem Datum können Anträge eingereicht werden. Sichern Sie sich daher gleich jetzt einen Beratungstermin mit einem unserer Experten!

Als Sicherheitspartner und anerkannter Alarmanlagenerrichter bieten wir Ihnen einen umfassenden Service. Wir kümmern uns um die fachgerechte Ausführung der Elektroinstallationen und unterstützen Sie auch beim Ansuchen für die Fördermittel.

Rufen Sie uns noch heute an und vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Beratungstermin, um sich Ihre Förderungen zu sichern!

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